Kurtaxe
Übernachten Sie gegen Bezahlung auf Texel? Dann zahlt der Vermieter Ihrer Unterkunft die Kurtaxe an uns.
Sind Sie Vermieter und haben noch keine Steuererklärung abgegeben? Es ist nicht mehr möglich, dies digital zu tun. Sie können jedoch weiterhin per E-Mail Kontakt aufnehmen. Haben Sie Fragen? Senden Sie eine E-Mail an gemeente@texel.nl oder rufen Sie an unter 0031 222 362174.
- Sie müssen die Anzahl der Gäste und der Übernachtungen in einem Übernachtungsregister eintragen. Diese Anmeldung ist vorgeschrieben. Siehe das Beispiel eines Übernachtungsregisters (pdf).
- Sie reichen eine Erklärung für die Kurtaxe ein. Jedes Jahr erhalten Sie ein Schreiben mit der Aufforderung, eine digitale Steuererklärung abzugeben. Dieses Schreiben erhalten Sie nur, wenn Sie sich bei uns als Vermieter registriert haben. Sie sind verpflichtet, sich bei uns anzumelden, wenn Sie Ihre Immobilie vermieten wollen.
- In der Erklärung geben Sie die Anzahl der Übernachtungen an.
Sie zahlen € 2,40 pro Person und Nacht. Wer gegen Bezahlung auf Texel übernachtet, muss Kurtaxe zahlen. Dies gilt für alle, auch für Babys und kleine Kinder.
In den Jahren 2025 kostet es € 2,40 pro Person und Nacht. Für jede bezahlte Übernachtung ist eine Kurtaxe zu entrichten.
Bleiben Sie für einen längeren Zeitraum in einem Mobilheim (Wohnwagen, Wohnmobil, Zelt)? Dann kann Ihr Vermieter auch eine Pauschale für die Kurtaxe verlangen. In der nachstehenden Tabelle sind die Pauschalbeträge aufgeführt.
Art des Aufenthalts oder Pakets | Erläuterung | Gebühren |
Jahres- oder Saisonstellplätze | Sie haben einen Stellplatz für die gesamte Saison (von April bis Oktober) zur Verfügung. Dieser bleibt das ganze Jahr oder einen großen Teil des Jahres (z. B. ein Wohnwagen). | € 336,00 |
Saisonplatz | Sie haben einen Stellplatz für die gesamte Saison (von April bis Oktober) zur Verfügung. Dieser wird nach dem Sommer entfernt (z. B. ein Zelt). | € 348,00 |
Vorsaisonpaket | von April bis Ende Juni | € 187,20 |
Verlängertes Vorsaisonpaket | von April bis zur ersten Julihälfte | € 243,36 |
Nebensaisonpaket | von Ende August bis Ende der Campingsaison (September oder Oktober) | € 103,68 |
Monatspaket | Aufenthalt von 1 Monat im Juni oder September | € 65,52 |
Unter „Berechnungsbeispiele“ können Sie sehen, wie diese Gebühren berechnet werden. Der Vorteil dieser Pauschalbeträge besteht darin, dass Ihr Vermieter nicht genau verfolgen muss, wie viele Nächte Sie in Ihrer Unterkunft verbringen. Und Sie müssen nicht für den gesamten Zeitraum Kurtaxe zahlen.
Berechnungsbeispiele
Beispiel 1
Sie campen in einem Zelt im Monat Juli (30 Nächte) mit 2 Erwachsenen. Sie zahlen den normalen Satz der Kurtaxe: 30 x 2 x € 2,40 = € 144,00
Beispiel 2
Sie und Ihre Familie campen auf einem Saisonplatz auf einem Campingplatz für die ganze Saison (von April bis Oktober). Sie zahlen einen Pauschalbetrag von € 348,00 an Kurtaxe. Dieser Betrag basiert auf einem Saisonplatz mit einer durchschnittlichen Übernachtungszahl von 58 und einer durchschnittlichen Personenzahl von 2,5. Die Berechnung lautet also: 58 x 2,5 x € 2,40 = € 348,00.
Beispiel 3
Sie übernachten auf einem Campingplatz von Ende August bis Ende Oktober (in der Nebensaison). Sie zahlen einen Pauschalbetrag von € 103,68 an Kurtaxe. Es spielt keine Rolle, wie viele Personen bei Ihnen übernachten. Dieser Betrag basiert auf einem Nebensaisonpaket, bei dem eine durchschnittliche Übernachtungszahl von 18 und eine durchschnittliche Personenzahl von 2,4 als Standard gelten. Die Rechnung lautet also: 18 x 2,4 x € 2,40 = € 103,68.
Siehe auch Erlass über die Erhebung und Einziehung der Kurtaxe 2025.
Sind Sie neu als Vermieter? Teilen Sie uns dies dann mit. Dies ist vorgeschrieben. Sie können uns eine E-Mail oder einen Brief mit folgenden Angaben schicken:
- Ihrem Namen und Ihrer Adresse
- die Adresse der Räumlichkeiten, die Sie vermieten (das Mietobjekt)
- die Anzahl der Betten
- ob Sie die Immobilie selbst oder über eine Agentur vermieten
Hast du dich angemeldet? Dann erhalten Sie jedes Jahr einen Brief mit der Anweisung, eine digitale Erklärung zur Kurtaxe abzugeben.
Bieten Sie Übernachtung mit Frühstück (Bed & Breakfast) an? Oder vermieten Sie eine Wohnung mit der Bestimmung ‘Wohnen – Zweitwohnung’? Dann müssen Sie Ihre Wohnung auch einmalig registrieren. Dies ist verpflichtend und kann über die Seite Toeristische verhuur van woningen erledigt werden.
Fordern Sie direkt die Rückerstattung der Kurtaxe für Schulen an (Formular auf Niederländisch)
Mit diesem Online-Formular können Sie die gezahlte Kurtaxe für Schüler zurückfordern.
Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus, nur dann können wir Ihren Antrag bearbeiten.
Was benötigen Sie?
- Rechnung über die Kurtaxe
- Zahlungsnachweis
Diese Dokumente fügen Sie als Anhang dem Formular bei.
Sie haben Fragen zur Kurtaxe oder Ihrer Veranlagung? Sie können dies per E-Mail an gemeente@texel.nl senden. Oder rufen Sie die Telefonnummer 0031 222 – 362174 an.