Kurtaxe
Übernachten Sie gegen Bezahlung auf Texel? Dann zahlt der Vermieter Ihrer Unterkunft die Kurtaxe an uns.
Sie sind Vermieter und haben noch keine Steuererklärung abgegeben? Dann ist das noch möglich. Senden Sie dazu eine E-Mail an gemeente@texel.nl mit dem Betreff „Kurtaxeerklärung 2023“. Stellen Sie sicher, dass Ihre E-Mail Folgendes enthält:
- Ihren Namen und Ihre Adresse
- Adresse(n), über die Sie berichten
- Art der Mietadresse (z. B. Ferienhaus, B&B, Zelt im Garten, Chalet)
- Anzahl der Schlafzimmer
- Anzahl der Betten
- Gesamtzahl der Personennächte (Anzahl der Nächte x Anzahl der Personen)
- Subjektnummer und Objektnummer
Haben Sie Fragen? Senden Sie eine E-Mail an gemeente@texel.nl oder rufen Sie an unter 0031 222 362174. Sie können auch in der Sprechstunde für Steuerfragen vorbeikommen, jeder Donnerstagnachmittag im Rathaus.
Um Ihren Steuerbescheid einzusehen, gehen Sie zum Online-Finanzamt. Hierfür benötigen Sie DigiD.
Sie zahlen € 2,40 pro Person und Nacht.
Wer gegen Bezahlung auf Texel übernachtet, muss Kurtaxe zahlen. Dies gilt nicht für Einwohner von Texel.
Im Jahr 2024 kostet es € 2,40 pro Person und Nacht. Für jede bezahlte Übernachtung ist Kurtaxe zu entrichten.
Bleiben Sie für einen längeren Zeitraum in einem „Mobilheim” (Wohnwagen, Wohnmobil, Wohnwagen oder Zelt)? Dann kann Ihr Vermieter auch eine Pauschale für die Kurtaxe verlangen. In der nachstehenden Tabelle sind die Pauschalbeträge aufgeführt.
Art des Aufenthalts oder Pakets | Erläuterung | Gebühren |
Jahres- oder Saisonstellplätze | Sie haben einen Stellplatz für die gesamte Saison (von April bis Oktober) zur Verfügung. Dieser bleibt das ganze Jahr oder einen großen Teil des Jahres (z. B. ein Wohnwagen). | € 336,00 |
Saisonplatz | Sie haben einen Stellplatz für die gesamte Saison (von April bis Oktober) zur Verfügung. Dieser wird nach dem Sommer entfernt (z. B. ein Zelt). | € 348,00 |
Vorsaisonpaket | von April bis Ende Juni | € 187,20 |
Verlängertes Vorsaisonpaket | von April bis zur ersten Julihälfte | € 243,36 |
Nebensaisonpaket | von Ende August bis Ende der Campingsaison (September oder Oktober) | € 103,68 |
Monatspaket | Aufenthalt von 1 Monat im Juni oder September | € 65,52 |
Unter „Berechnungsbeispiele“ können Sie sehen, wie diese Gebühren berechnet werden. Der Vorteil dieser Pauschalbeträge besteht darin, dass Ihr Vermieter nicht genau verfolgen muss, wie viele Nächte Sie in Ihrer Unterkunft verbringen. Und Sie müssen nicht für den gesamten Zeitraum Kurtaxe zahlen.
Berechnungsbeispiele
Beispiel 1
Sie campen in einem Zelt im Monat Juli (30 Nächte) mit 2 Erwachsenen. Sie zahlen den normalen Satz der Kurtaxe: 30 x 2 x € 2,40 = € 144,00
Beispiel 2
Sie und Ihre Familie campen auf einem Saisonplatz auf einem Campingplatz für die ganze Saison (von April bis Oktober). Sie zahlen einen Pauschalbetrag von € 348,00 an Kurtaxe. Dieser Betrag basiert auf einem Saisonplatz mit einer durchschnittlichen Übernachtungszahl von 58 und einer durchschnittlichen Personenzahl von 2,5. Die Berechnung lautet also: 58 x 2,5 x € 2,40 = € 348,00.
Beispiel 3
Sie übernachten auf einem Campingplatz von Ende August bis Ende Oktober (in der Nebensaison). Sie zahlen einen Pauschalbetrag von € 103,68 an Kurtaxe. Es spielt keine Rolle, wie viele Personen bei Ihnen übernachten. Dieser Betrag basiert auf einem Nebensaisonpaket, bei dem eine durchschnittliche Übernachtungszahl von 18 und eine durchschnittliche Personenzahl von 2,4 als Standard gelten. Die Rechnung lautet also: 18 x 2,4 x € 2,40 = € 103,68.
Befreiung für Schüler von anerkannten Bildungseinrichtungen
Schulkinder können von der Zahlung der Kurtaxe befreit werden. Die Schule zahlt die Kurtaxe an den Vermieter. Anerkannte Bildungseinrichtungen können dann die gezahlte Steuer von uns zurückfordern mit dem Formular Antrag auf Erstattung der Kurtaxe für Schulen.
Siehe auch Erlass über die Erhebung und Einziehung der Kurtaxe 2024.
Sind Sie neu als Vermieter? Teilen Sie uns dies dann mit. Dies ist vorgeschrieben. Sie können uns eine E-Mail oder einen Brief mit folgenden Angaben schicken:
- Ihrem Namen und Ihrer Adresse
- die Adresse der Räumlichkeiten, die Sie vermieten (das Mietobjekt)
- die Anzahl der Betten
- ob Sie die Immobilie selbst oder über eine Agentur vermieten
Hast du dich angemeldet? Dann erhalten Sie jedes Jahr einen Brief mit der Anweisung, eine digitale Erklärung zur Kurtaxe abzugeben.
- Sie müssen die Anzahl der Gäste und der Übernachtungen in einem Übernachtungsregister eintragen. Diese Anmeldung ist vorgeschrieben. Siehe das Beispiel für ein Nachtregister (pdf).
- Sie reichen eine Erklärung für die Kurtaxe ein. Jedes Jahr erhalten Sie ein Schreiben mit der Aufforderung, eine digitale Steuererklärung abzugeben. Dieses Schreiben erhalten Sie nur, wenn Sie sich bei uns als Vermieter registriert haben. Sie sind verpflichtet, sich bei uns anzumelden, wenn Sie Ihre Immobilie vermieten wollen.
- In der Erklärung geben Sie die Anzahl der Übernachtungen an.
Ist Ihr Kurtaxenbescheid falsch? Sie können online oder per Brief Widerspruch einlegen.
- Einspruch gegen den Kurtaxenbescheid online einlegen (mit DigiD)
- Einspruch gegen den Kurtaxenbescheid per Brief einlegen
Zahlungsmodalitäten
Sind Sie nicht in der Lage, pünktlich zu zahlen? Fordern Sie einen Zahlungsplan an. Sie können dann die Steuer in Teilbeträgen zahlen. Oder Sie können einen Zahlungsaufschub erhalten. Sie können eine Zahlungsregelung über das de Online-Finanzamt. Hierfür benötigen Sie DigiD. Oder rufen Sie 0222-362174 an.
Sie haben Fragen zur Kurtaxe oder Ihrer Veranlagung? Sie können dies per E-Mail an gemeente@texel.nl senden. Oder rufen Sie die Telefonnummer 0031 222 – 362174 an.
Sie können uns auch während der Sprechstunde im Rathaus besuchen, jeden Donnerstag von 13:00 bis 16:00 Uhr. Anschließend wird ein Mitarbeiter der Steuerabteilung vor Ort sein, um Ihre Fragen zu beantworten. Sie melden sich am Schalter, eine Terminvereinbarung ist nicht notwendig.